Ausgenommene Regel von den geregelten Ausnahmen.Die Stufe 1 zur besseren Luft in der Bremer Innenstadt gilt seit dem 1.Januar 2009. Nun benötigen alle Fahrzeuge, die in die saubere und gesunde Umweltzone fahren eine grüne, gelbe oder rote Plakette. Theoretisch. Praktisch können Sie sich auch ein Butterbrot an die Scheibe kleben. Denn natürlich können Sie weiterhin durch das abgasgenormte Herz der Innenstadt rasen. Sie dürfen ohne Plakette auf direktem Weg und ganz offiziell über den Osterdeich, Tiefer, Martinistraße, Am Brill, Faulenstraße und Doventor heizen, wenn Sie eines der in der Umweltzone gelegenen Parkhäuser anfahren möchten. Zudem von der neuen Regelung ausgenommen, sind Gäste eines Hotels oder einer Pension, die einen schriftlichen Buchungsbeleg über Ihre Aufenthaltsdauer vorlegen. Ebenso wenig betrifft es Sie, wenn Sie Fahrzeuge fahren, in denen Schwerbehinderte befördert werden. Niemand wird ausgesperrt. Alles bleibt weiterhin für alle gut erreichbar. Sollten Sie einen Termin zum Ölwechsel abgemacht haben, ist es mit schriftlicher Bestätigung ihrer Kfz-Werkstatt völlig in Ordnung ihre alte Rostlaube in die feinstaubpartikelgetränkte Lunge der City zu bugsieren. Wenn Sie von all diese Ausnahmen unwahrscheinlicher Weise ausgeschlossen sein sollten, gibt es noch ein Extraschmankerl: Um wirtschaftliche und soziale Härten zu vermeiden, können Privatpersonen und Unternehmen eine gebührenpflichtige Ausnahme vom Fahrverbot beantragen. Der Haushalt der Hansestadt Bremen weist alle Punkte eines wirtschaftlichen Härtefalls auf, daher dürfte diese Ausnahmegenehmigung automatisch zusammen mit den Lohnsteuerkarten 2010 verschickt werden.
deputy mcbrodie | 01. März 09 | Rubrik Binnen | 0 Kommentare
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